17.02.2011: Zuständigkeit bei verstopften Wasserläufen geregelt
Die Zuständigkeit bei Verstopfungen von verrohrte Wasserläufe im Stadtgebiet Gescher ist geregelt worden, siehe beiligendes Anschreiben:
Gemäß dem Schreiben ist nicht die Feuerwehr zuständig, sondern der interkommunale Bauhof.