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28.05.2019 – Explosion am Raiffeisenmarkt

Vollalarm für die Löschzüge in Gescher, Hochmoor und dem DRK Ortsverein um 11:42 Uhr am 29.05.2019. Gemeldet wurde eine Explosion an der Tankstelle am Raiffeisenmarkt in Gescher.

Beim eintreffen der ersten Einsatzkräfte stellte sich schnell heraus das es aus bislang ungeklärten Gründen zu einer Explosion am Raiffeisenmarkt und nicht wie gemeldet an der anliegenden Tankstelle kam. Bei dem Unfall wurde ein Mitarbeiter schwer und zwei weiter leicht verletzt. Die Einsatzstelle wurde durch die Feuerwehr gesichert, das bereitgestellte Löschmittel braucht nicht eingesetzt werden. Das komplette Gelände wurde zudem noch auf weitere brennbare Gase abgesucht. Im weiteren Verlauf wurden alle Mitarbeiter des Marktes durch Mitglieder der Löschzüge und des DRK betreut. Der Raiffeisenmarkt bleibt bis auf weiteres am heutigen Tag geschlossen.

Nach ca zwei Stunden konnte Einsatzleiter Stefan Theßeling die Einsatzstelle zur weiteren Ermittlungen an die Polizei übergeben und die 55 eingesetzten Kräfte konnten ihre Standorte wieder anfahren.

Einsatzstichwort: Zug Tag Rot, Explosion Tankstelle RCG
Zeitpunkt der Alarmierung: 28.05.2019; 11:42 Uhr
Einsatzstelle: Raiffeisenstr. Gescher
Dauer des Einsatzes: ca2 Stunden
Anzahl Einsatzkräfte: 55
Einsatzleitung: Stefan Theseling
Ausgerückte Fahrzeuge LZ Gescher-Stadt: KdoW; HLF 20; TLF 24/50; TM 22; GW-L; MTW
Ausgerückte Fahrzeuge LZ Hochmoor: HLF 10, LF20 Kats, ELW
Weitere Einsatzkräfte: DRK Ortsverein Gescher, 3 x RTW, 1 x Notarzt, Polizei, Kriminalpolizei
Sonstige: Ordnungsamt, Bürgermeister

 

Entgegen der Verlautbarung in verschiedenen Social Medien und dem WWW ist es bei dem Einsatz zu keinerlei Behinderung der Presse gekommen .

Auch wenn es einigen selbst ernannten Sensationsreportern schwer fällt dürfen auch die den Gefahrenbereich nicht betreten (zum Eigenschutz). Zudem brauchen auch keine Pressevertreter während der Behandlung der Schwerverletzten zwischen den Einsatzkräften laufen. Schade das wir die an Ihren Pressekodex erinnern müssen .

Zudem ist es Grundstückseigentümern selbstverständlich erlaubt selber zu entscheiden wer auf seinem Grundstück herumlungert .

Mit freundlichen Grüßen Christian Nolte Leiter der Feuerwehr