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Osterfeuer – behördliche Tipps und Ratschläge

Vorsicht beim Osterfeuer

Ostern naht – und damit auch der weit verbreitete Brauch, am Abend des Ostersonntags ein Osterfeuer anzuzünden. Auch in Gescher wird diese uralte Tradition gehegt und gepflegt; Jung und Alt treffen sich beim Osterfeuer und fördern hierdurch auch das menschliche Miteinander. Dieses Unterfangen wurde in den letzten Jahren jedoch in einigen Fällen durch ein leichtsinniges Umgehen mit dem Feuer bzw. dem Abbrennen negativ beeinträchtigt; schmerzhafte Verbrennungen, Brandschäden und auch ärgerliche Fehleinsätzen für die Feuerwehr waren die Folgen. Um auch weiterhin ein gefahrloses, geordnetes Abbrennen der Osterfeuer zu gewährleisten, empfehlen der städtische Produktbereich Allgemeine Sicherheit und Ordnung sowie die Freiwillige Feuerwehr Gescher dringlich, folgende gutgemeinte Ratschläge zu beachten:

– Vor dem Vergnügen kommen die Formalitäten: Das Osterfeuer sollte rechtzeitig im Voraus, spätestens jedoch bis zum 21.04.2011 , beim genannten Produktbereich angemeldet werden. Ansprechpartner ist Herr Brands– Tel.: 60-327. Durch die Anmeldung wird ein möglicherweise ärgerlicher Fehleinsatz der Feuerwehr vermieden, der ansonsten für den Betreiber des Osterfeuers unter Umständen kostenpflichtig ist.

– Es dürfen nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz, auch der Umwelt zuliebe, verwendet werden. Kunststoffe, Plastiktüten, Autoreifen und andere Abfälle haben im Osterfeuer nichts verloren.

– Das Brennmaterial sollte vor dem Anzünden noch einmal umgeschichtet werden, damit das Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Nisttiere wird.

– Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Gefahrenrisiko; von daher ist nur ein geeignetes Anzündmaterial zu verwenden.

– Das Osterfeuer darf nur dann angezündet werden, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden können. In diesem Zusammenhang ist auch die Hauptwindrichtung entscheidend; welcher Nachbar lässt sich schon gerne mit Qualmwolken einnebeln.

– Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden, und zwar bis zum völligen Erlöschen der Glut oder bis zum Ablöschen der restlichen Glutnester. Es sollte darauf geachtet werden, , dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Insbesondere Kinder unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr; von daher sollte hier eine erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag gelegt werden.

– Funkenflug durch z.B. zuviel verbranntes Material ist nicht zu unterschätzen.

– Strohballen können sich allein durch Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.

– Die Rettungsdienste helfen gerne und jederzeit bei Unglücksfällen. Sie benötigen aber unbedingt eine ausreichende Zufahrt, d.h. einen Fahrweg von mind. 3,50 m Breite.

– Falls das Osterfeuer außer Kontrolle gerät, sollte sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden. Auch die Gescheraner Feuerwehr ist rund um die Uhr, so auch Ostern, einsatzbereit, um in Not und Gefahr zu helfen.

Verwaltung und Feuerwehr wünschen allen Beteiligten einen reibungslosen, schadensfreien Verlauf beim Abbrennen des Osterfeuers und hoffen, dass alle Betreiber sich an die vorgenannten Empfehlungen ausnahmslos halten.

Insbesondere bei Gefährdungen oder erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit ist der genannte Produktbereich gehalten, diese im Nachhinein als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen und unter Umständen auch mit einem Bußgeld zu ahnden.

Quelle: Stadt Gescher – zum Artikel der Stadt

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