
17. Februar 2011 um 09:39
17.02.2011: Zuständigkeit bei verstopften Wasserläufen geregelt
Die Zuständigkeit bei Verstopfungen von verrohrte Wasserläufe im Stadtgebiet Gescher ist geregelt worden
Die Zuständigkeit bei Verstopfungen von verrohrte Wasserläufe im Stadtgebiet Gescher ist geregelt worden, siehe beiligendes Anschreiben:
Zuständigkeit Verrohrung
Gemäß dem Schreiben ist nicht die Feuerwehr zuständig, sondern der interkommunale Bauhof.