Zurück zu Aktuelles

17. Februar 2011 um 09:39

17.02.2011: Zuständigkeit bei verstopften Wasserläufen geregelt

Die Zuständigkeit bei Verstopfungen von verrohrte Wasserläufe im Stadtgebiet Gescher ist geregelt worden

Die Zuständigkeit bei Verstopfungen von verrohrte Wasserläufe im Stadtgebiet Gescher ist geregelt worden, siehe beiligendes Anschreiben:

Zuständigkeit Verrohrung

Gemäß dem Schreiben ist nicht die Feuerwehr zuständig, sondern der interkommunale Bauhof.