
26. März 2020 um 07:00
26.03.2020: Sonderregelung für bereits aufgeschichtete Osterfeuer
Wir möchten an dieser Stelle auf die getroffene Sonderregelung für bereits aufgeschichtete Osterfeuer hinweisen.
Wir möchten an dieser Stelle auf die getroffene Sonderregelung für bereits aufgeschichtete Osterfeuer hinweisen.
Es wird ein Sondertermin geben: Am Mittwoch, den 08. April 2020, während der hellen Tagesstunden (08.00 Uhr bis 18.00 Uhr)kann das Osterfeuer unter Ausschluss von Zuschauern durch max. 2 Personen abgebrannt werden können. Alle weiteren Vorgaben finden sich hier in der offiziellen Pressemitteilung der Stadt Gescher:
2020-03-25 Pressemitteilung Verbrennung Schlagabraum-Osterfeuer 2020