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Freitag der 13.Februar ist bundesweiter Rauchmeldertag

Bildquelle: www.rauchmelder-lebensretter.de
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Der erste Rauchmeldertag in diesem Jahr wendet sich an alle Haus- und Wohnungseigentümer. Unter dem Motto „Eigentum verpflichtet“ appelliert er an Haus- und Wohnungseigentümer, Rauchmelder auch in ihrer selbst genutzten Immobilie zu installieren. Die Rauchmelderpflicht besteht nicht nur für vermietete Objekte, sondern auch für selbst genutztes Wohneigentum.

Viele Eigentümer wissen nicht, dass die Rauchmelderpflicht nicht nur für vermietete Objekte, sondern auch für selbst genutztes Wohneigentum besteht. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon ersticken an giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten ihr Leben retten können!

Gut zu wissen: Zigarettenrauch löst bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.

Wo müssen die Rauchmelder angebracht werden?

Die Rauchmelder müssen in allen allen Kinder- und Schlafzimmern, sowie in den angrenzenden Fluren möglichst in der Raummitte an der Decke angebracht werden. Wer über eine Wohnung, oder einem Haus mit mehreren Etagen verfügt, sollte auch den Keller bzw. den Dachboden nicht vergessen. Rauchwarnmelder sind so anzubringen, dass sie vom Brandrauch ungehindert erreicht werden können, damit Brände in der Entstehungsphase zuverlässig erkannt werden.

Worauf sie beim Rauchmelder achten sollten.

  • CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“
  • „Q“-Symbol – als unabhängiges und herstellerneutrales Qualitätszeichen für hochwertige Rauchwarnmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geprüft sind.

    Bildquelle: www.rauchmelder-lebensretter.de
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Weitere Informationen zum Rauchmeldertag und zur Rauchmelderpflicht unter: www.rauchmelder-lebensretter.de