26.03.2020: Sonderregelung für bereits aufgeschichtete Osterfeuer
Wir möchten an dieser Stelle auf die getroffene Sonderregelung für bereits aufgeschichtete Osterfeuer hinweisen.
Es wird ein Sondertermin geben: Am Mittwoch, den 08. April 2020, während der hellen Tagesstunden (08.00 Uhr bis 18.00 Uhr)kann das Osterfeuer unter Ausschluss von Zuschauern durch max. 2 Personen abgebrannt werden können. Alle weiteren Vorgaben finden sich hier in der offiziellen Pressemitteilung der Stadt Gescher:
2020-03-25 Pressemitteilung Verbrennung Schlagabraum-Osterfeuer 2020