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Tipps und Hinweise für Osterfeuer

Bericht: Allgemeine Zeitung

Osterfeuer im Rathaus anmelden

Abstände und Windrichtung beachten

Ostern naht – und damit auch der weit verbreitete Brauch, am Abend des Ostersonntags ein Osterfeuer anzuzünden. Auch in Gescher wird diese Tradition gepflegt. Das gemeinschaftliche Erlebnis wird jedoch laut Pressemitteilung in einigen Fällen durch den leichtsinnigen Umgang mit dem Feuer geschmälert: schmerzhafte Verbrennungen, Brandschäden und auch unnötige Fehlalarmierungen für die Feuerwehr sind die Folgen.

Um ein gefahrloses, geordnetes Abbrennen der Osterfeuer zu gewährleisten, bitten der städtische Produktbereich Allgemeine Sicherheit und Ordnung sowie die Freiwillige Feuerwehr um die Beachtung folgender Ratschläge:

  • Vor dem Vergnügen kommen die Formalitäten: Das Osterfeuer sollte rechtzeitig, spätestens jedoch bis Donnerstag (17. 4.) im Rathaus angemeldet werden. Ansprechpartner sind Karl-Heinz Saalmann (Tel. 60327) und Christian Prost (Tel. 60320). Durch die Anmeldung wird ein möglicherweise ärgerlicher Fehleinsatz der Feuerwehr vermieden, der für den Betreiber des Osterfeuers unter Umständen kostenpflichtig ist.
  • Es dürfen nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz verwendet werden. Kunststoffe, Plastiktüten, Autoreifen und andere Abfälle haben im Osterfeuer nichts verloren.
  • Das Brennmaterial sollte vor dem Anzünden noch einmal umgeschichtet werden, damit das Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für brütende Tiere wird.
  • Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Gefahrenrisiko; von daher ist nur geeignetes Anzündmaterial zu verwenden.
  • Das Osterfeuer darf nach den Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW nur angezündet werden, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Dabei ist die Hauptwindrichtung zu beachten.
  • Ausreichender Abstand zu Gebäuden, Verkehrswegen, Hecken und Bäumen ist besonders wichtig, denn Strahlungshitze und Funkenflug werden häufig falsch eingeschätzt.
  • Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden, und zwar bis zum völligen Erlöschen der Glut oder bis zum Ablöschen der restlichen Glutnester. Es ist darauf zu achten, dass sich das Feuer nicht unkontrolliert ausbreitet. Insbesondere Kinder unterschätzen die ihnen oft unbekannte Gefahr. Deshalb sollte hier eine erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag gelegt werden.
  • Strohballen können sich allein durch Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
  •  Die Rettungsdienste helfen gerne und jederzeit bei Unglücksfällen. Sie benötigen aber unbedingt eine ausreichende Zufahrt, d.h. einen Fahrweg von mindestens 3,50 m Breite.
  •  Falls das Osterfeuer außer Kontrolle gerät, sollte sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden. Die Gescheraner Feuerwehr ist rund um die Uhr, so auch über die Ostertage, einsatzbereit, um in Not und Gefahr zu helfen.
Ein schöner Brauch: Das Abbrennen eines Osterfeuers am Ostersonntag. Stadtverwaltung und Feuerwehr bitten um Anmeldung und warnen vor Leichtsinn.
Ein schöner Brauch: Das Abbrennen eines Osterfeuers am Ostersonntag. Stadtverwaltung und Feuerwehr bitten um Anmeldung und warnen vor Leichtsinn.

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