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17.02.2011: Zuständigkeit bei verstopften Wasserläufen geregelt

Bild-Quelle: http://forum.frag-mutti.de
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Die Zuständigkeit bei Verstopfungen von verrohrte Wasserläufe im Stadtgebiet Gescher ist geregelt worden, siehe beiligendes Anschreiben:

Zuständigkeit Verrohrung

Gemäß dem Schreiben ist nicht die Feuerwehr zuständig, sondern der interkommunale Bauhof.