SicherheitstippsVerhalten im Notfall

Notruf-Fax für hörgeschädigte Menschen

Notruf

Notruf-Fax-Nr.: 02861 9809199

Eine Vorlage für dieses Fax können Sie sich hier downloaden:

Notfall-Fax-Vorlage

Anders als gut hörende Menschen, haben schwerhörige, ertaubte, gehörlose und sprachgeschädigte Menschen das Problem, dass sie bei einem Notfall die Leitstellen von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst nicht per Telefon oder Handy erreichen können, da sie Rückfragen der Leitstelle akustisch nicht verstehen können. Fürdiese Betroffenen hat die Kreisleitstelle Borken, in der die Notrufe für Feuerwehr und Rettungsdienst eingehen, einen Notruf-Fax-Service eingerichtet.

Auf einem vom Deutschen Schwerhörigenbund und der Branddirektion Frankfurt entwickelten Formular können hör- und sprachgeschädigte Menschen ihre Notfallsituation ankreuzen, Adresse eintragen und unter (0 28 61) 9 80 91 99 einen Notruf über ihr Faxgerät absetzen. Die Kreisleitstelle bestätigt den Eingang per Fax und schickt den Rettungsdienst, die Feuerwehr oder eine Polizeistreife.

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